JUHUUUUUU! SHOPPING OHNE 3G
Bisher hatten in Baden-Württemberg nur Geimpfte, Genesene oder Kunden mit einem aktuellen Corona-Test Zutritt zum Einzelhandel. Jetzt gilt lediglich noch eine FFP2-Maskenpflicht. Die Lockerung gilt allerdings nur für die aktuell geltende "Alarmstufe l". In der "Alarmstufe II" bleibt die 2G-Regel für den Einzelhandel erhalten. Derzeit liegen die Corona-Zahlen unter den Grenzwerten für die "Alarmstufe II".
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